Wo die Sonne täglich auch im Herzen aufgeht!
immobilien@marbella-appartement-villa.at
 
+43(0)699 18287138
+43(0)664 2812106

Warum ausgerechnet Marbella ...


Marbella muss man erleben, es ist wie von Zauberhand in eine Welt eingefangen zu werden, wo sich einem das Herz öffnet und man weiß, hier ist man zu Hause, angekommen in dem ewigen Traum von unbeschreiblicher Lebensfreude, Freiheit, Flamenco, Gitarrenklängen, Sonne, Wärme und den Wellen des Meeres! Manche Leute sagen, Marbella ist erst beim zweiten Anblick schön – bei mir war es bereits der erste … . Sissi Schubaschitz


  1. …weil Marbella an der mildesten Mittelmeerküste mit dem angenehmsten Klima, der Costa del Sol, liegt. Die Bergkette der Sierra Blanca, mit seinem Gipfel La Concha, schützt das Gebiet im Winter vor den kalten und im Sommer vor den allzu heißen Kontinentalwinden. Dadurch ist dieses Gebiet ganzjährig als Ferien- und Wohnort äußerst geeignet. Hat es doch ein Januar-Mittel von 16 °C und ein August-Mittel von 29 °C, und dies bei über 320 Sonnentagen pro Jahr! Eine vollständige meteorologische Übersicht finden Sie im Anhang.
  2. …weil es durch seine Internationalität eine Infrastruktur aufweist, die dem mitteleuropäischen Standard ebenbürtig ist: gute Straßen, moderne Telekommunikation, internationale Schulen (darunter eine deutschsprachige), ein sehr reichhaltiges Gastronomie- und Einkaufsangebot, einen internationalen Banken-Service, ein modernes Hospital (mit Schwerpunkt Herzstation), verschiedene Kliniken, wirklich beste ärztliche Versorgung usw.
  3. … weil Marbella ein Festland und keine Insel ist, auf der man jederzeit auch mit dem Auto ankommen und abfahren kann und so eine Investition hier die Sicherheit des Festlandes bietet. Wo man durch die relativ rasche Erreichbarkeit dieses „Paradieses“ rascher aus der immer hektischer und schnelllebiger werdenden Welt flüchten kann und somit die Lebensqualität ungemein verbesserbar ist.
  4. … weil man sich hier vom ersten Augenblick an zu Hause fühlt. Die Einheimischen sind hier so loyal, das man keinen Augenblick das Gefühl hat hier „Ausländer“ zu sein. Sie stehen hier inmitten der Menschenmenge und gehören ganz einfach dazu. Für die Andalusier sind Residenten aller Nationen ganz normal.
  5. … weil es durch seine Exklusivität nicht nur alle üblichen Vergnügungs- und Sportmöglichkeiten bietet, sondern zusätzlich über zahlreiche erstklassige Golfplätze und Yachthäfen (z. B. Puerto Banús) verfügt und es dank seiner internationalen Direktverbindung über den Flughafen Málaga innerhalb Europas in maximal 4 Stunden, aus Österreich in max. 3 Stunden zu erreichen ist
  6. … weil es ein idealer Ausgangsort ist für das an Kultur äußerst reiche Andalusien zB. die Alhambra von Granada, die Mezquita von Córdoba, die Giralda von Sevilla u.a.
  7. … weil Marbella einen bezaubernden andalusischen Dorfkern hat, wo einem das Herz lacht wenn man ihn durchschlendert und man seinem Charme erliegt. Wo es nach Orangen- und Jasminblüten, duftet und wo schließlich die "Plaza de los Naranjos", der Orangengarten mit seinen einmaligen Terrassencafés liegt. Und man noch dazu an fast allen Ecken die herrlichen Churros – eine andalusische Spezialität – genießen kann.
  8. … weil es an seinem 27 km langen Küstenstreifen nicht nur zentrale und belebte, sondern auch völlig ruhige und entspannte Wohngebiete gibt. Und man an der Strandpromenade von Marbella bis San Pedro wandern kann.
  9. … weil es dank der strengen Bauvorschriften eine Architektur aufweist, die den ursprünglich andalusischen Stil aufrecht erhält und von Wolkenkratzern allergrößtenteils verschont blieb; und dies bei einer Bauqualität, die durchwegs gut bis sehr gut ist.
  10. … weil Marbella und Umgebung als Nobelurlaubsgebiet weltweit bekannt und dadurch einer der sichersten Investitionsorte ist.
  11. … und weil Ihnen unser Kooperationspartner vor Ort jede nur mögliche Dienstleistung anbietet: Organisation der Transfers; Reservierung der Unterkunft; Zusammenarbeit mit mehreren deutschsprachigen Anwaltskanzleien (Grundbuchfragen, steuertechnische Aspekte, Investitionsmodalitäten usw.) sowie mit verschiedenen renommierten Architekten und zuverlässigen Baufirmen; und all dies selbstverständlich auch außerhalb der Bürozeiten.

Ausländische Immobilien-Investitionen in Spanien ...


Im Folgenden vermitteln wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen und steuerlichen Bestimmungen, die bei einem Immobilienerwerb in Spanien zu beachten sind. Gemäss der liberalisierten Gesetzgebung (Dekret 1042/1985) können Ausländer Immobilien für den privaten und und geschäftlichen Gebrauch frei erwerben. Die Ausführungen sollen als vorab Information dienen. Sowohl unser Kooperationspartner in Marbella, als auch die mit unseren Kooperationspartner zusammen arbeitenden Anwaltsbüros können Ihnen bei den mit dem Grunderwerb verbundenen Formalitäten behilflich sein und stehen Ihnen auch nach Abwicklung des Kaufgeschäfts jederzeit hilfreich zur Seite.

Die Urbanisationen

Die sogenannten “Urbanizaciones” sind Villen- oder Residenzzonen und liegen außerhalb der Ortszentren; im Falle von MARBELLA beidseits des Städtchens je ca. 12 km. Diese Urbanisationen müssen von der Gemeinde genehmigt sein. Es bestehen immer Auflagen über Ausnützung und Infrastruktur, für die der sogenannte “Promotor de la Urbanización” verantwortlich ist. Dazu gehören: Straße, Beleuchtung, Trottoirs, Kanalisation, Wasser- und Stromleitungen usw. Hinzu kommen Vorschriften über Minimalparzelle, Bauvolumen, Abstand zu Nachbarhäuser usw.

Das Grundbuch

nach mitteleuropäischer Auffassung gibt es in Spanien nicht. Es nennt sich “Registro de la propiedad”, also einfach “Eigentumsregister”. Die Eintragung einer Immobilie ist nicht obligatorisch. An der Costa del Sol und besonders in Marbella ist die Grundbuchsituation dank der vielen Investitionen jedoch den mitteleuropäischen Verhältnissen angepasst worden, und somit ist es in unserem Immobilienalltag unvorstellbar, ein nicht im Grundbuch eingetragenes Objekt zu bearbeiten.

Die Eintragung ins Eigentumsregister

geht über die notarielle Beurkundung des Verkaufsgeschäfts. Käufer und Verkäufer schließen im Normalfall vorerst einen privatwirtschaftlichen Options- oder Kaufvertrag ab, der bereits verbindlich ist. In der Regel wird zu diesem Zeitpunkt eine Anzahlung bzw. Option von ca. 10 % geleistet. Bei Zahlung der Restsumme gehen Käufer und Verkäufer oder deren bevollmächtigte Vertreter zum Notar und unterzeichnen die “Escritura” (notarielle Besitzurkunde). Danach stellt das Notariat die “Copia simple de la escritura“ aus. Der eigentliche Notarvertrag, die ”Copia autorizada”, geht über Umwege (Finanzamt, Gemeinde) zum Grundbuchregister zur definitiven Eintragung.

Laufende Kosten

nach der Grundbucheintragung (Angaben für eine Investition von ca. EUR 300.000,-): I.B.I. (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) = Grundsteuer: abhängig von der Zone und deren Bodenwert sowie von Immobilienart: ca. EUR 600,- / Jahr Städt. Steuer und Müllabfuhr, je nach Zone: ca. EUR 150,- / Jahr Vermögenssteuer: Steuerbasis ist der beurkundete Kaufpreis. Bis ca. EUR 160.000,-: 0,2% Bis ca. EUR 320.000,-: EUR 320,- plus 0,3% auf den Betrag, der EUR 160.000,- übersteigt Bis ca. EUR 800.000,-: EUR 800,- plus 0,5% auf den Betrag, der EUR 320.000,- übersteigt Einkommensteuer (eine Art Eigenmietwert): ca. EUR 750,- / Jahr Gemeinschaftskosten wie z. B. Beleuchtung, Wasser, Pflege von gemeinsamem Schwimmbad und Gartenanlagen, Gebäudeversicherung: ca. EUR 1.800,- / Jahr

Flächenverständnis

Die Flächenangabe ist gemäß der spanischen Definition als „bebaute Fläche“ ausgewiesen. Das heißt, auch Gemeinschaftsbereiche können je nach Fall mit einberechnet sein, so dass die tatsächliche Wohn- und Nutzfläche je nach Objekt 10-20% geringer sein kann.

Die Baugenehmigung

Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung durch das zuständige Bauamt ist neben dem Bauantrag die Bauplanung eines von der Architektenkammer zugelassenen Architekten. Die Baupläne sind von dem Architekten zunächst bei seiner Architektenkammer zur Genehmigung vorzulegen. Diese Standesorganisation prüft Voraussetzungen und Art der Bebauung. Das Projekt ist anschließend gemeinsam mit dem Bauantrag bei dem zuständigen Bauamt einzureichen.

Die Baufertigstellung

Auch in Spanien gibt es eine behördliche Bauabnahme, die in Form der Bewohnbarkeitsbescheinigung seitens des Bauamtes ausgestellt wird. Grundlage der Bewohnbarkeitsbescheinigung ist die Baufertigstellungsbescheinigung des Architekten. Die genannten Bescheinigungen sind Grundlage der notariellen Beurkundung der Neubauerklärung. Die Eintragung der notariellen Neubauerklärung in das zuständige Eigentumsregister bewirkt die Aktualisierung des Grundbuchs.

Die Bau(gewährleistungs)garantie

Die Garantiezeit für Häuser und Wohnungen beträgt 1, 3 oder 10 Jahre, je nachdem, welche Bauteile betroffen sind: 1 Jahr für „ästhetische Mängel“ wie Gipsarbeiten, Verputz und Farbanstrich 3 Jahre für Mängel an Installationen 10 Jahre für Mängel an tragenden Bauteilen wie Fundament, tragende Balken und Wände Die Garantie beginnt mit Abnahme des Bauwerks. Die Sachmängelansprüche verjähren nach 2 Jahren, beginnend mit der Entstehung bzw. nachweisbaren Mitteilung der Baumängel. Bauträger, Bauunternehmer und Architekt sind gesetzlich verpflichtet, das Gewährleistungsrisiko durch den Abschluss von Versicherungen für Sachschäden zu gewährleisten. Zwischenzahlungen nach Bauzustand beim Kaufvertrag mit Bauverpflichtung sind nach spanischem Recht durch eine Bankbürgschaft oder einen Versicherungsschein abzusichern.

Die Erwerbsnebenkosten

Bei dem Erwerb einer Immobilie in Andalusien fallen folgende Nebenkosten an: (Die Angaben sind ohne Gewähr, da sich laufend Prozentsätze ändern, zum Teil Anpassung an die EU) Bei dem Erwerb einer Immobilie in Andalusien fallen folgende (ungefähre) Nebenkosten an: 1. Mehrwertsteuer (IVA) 7%, oder 1.2 seit Mitte August 2011 4% ( bis Ende 2011 begrenzt statt 8% ab 1/2012 wieder 8%) Grunderwerbssteuer bei neuen Objekten: Die Mehrwertsteuer (neue Objekte) schließt die Grunderwerbssteuer (gebrauchte Objekte) aus; bei neuen Objekten fällt zusätzlich die sog. Stempelsteuer in Höhe von etwa 1,0% an. Bei Geschäftslokalen und Grundstücken beträgt die Mehrwertsteuer 16%. Notar- und Grundbuchkosten: Für Notare und Eigentumsregister gibt es eine Gebührenordnung, die Gebühren in Abhängigkeit vom Wert vorschreibt. Bei einem Kaufpreis von € 300.000 betragen die Notar- und Registerkosten ca. EUR 1.000,-. Anwaltskosten: Die Anwaltskosten bewegen sich in Abhängigkeit von dem Kaufpreis und dem Umfang der Tätigkeit bei ca. 1 % des Kaufpreises Plus Valia, falls der Verkäufer seinen Steuersitz nicht in Spanien hat: Geringfügige Lokalsteuer, deren Höhe abhängt von Gemeinde, Objektgröße und Zeitspanne seit der letzten Veräußerung. Alles in allem müssen Sie ungefähr mit ca. 9 % Nebenkosten auf den Kaufpreis rechnen.



Diverse Informationen und wertvolle Zusatzleistungen die wir Ihnen mit unserem Kooperationspartner vor Ort bieten können:


  • Wir können Ihnen Versicherungen gegen Einbruch-Diebstahl, Feuer, Wasser, Unwetter, Unfall usw. bei leistungsfähigen Gesellschaften vermitteln.
  • Reserveschlüssel: Sollten Sie nicht ständig in Marbella wohnen, raten wir Ihnen, einen Schlüssel bei Bekannten oder in unserem Büro zu hinterlegen, damit in einem eventuellen Schadenfall unverzüglich Abhilfe geschaffen werden kann.
  • Falls erwünscht organisieren wir Ihnen eine Arbeitskraft, die sich um den Garten und eventuelle andere Wartungsarbeiten kümmert. Zudem ist es in Spanien nach wie vor einfach, eine Putzhilfe zu bekommen.
  • Für die Möblierung Ihres Hauses bzw. Wohnung begleiten wir Sie gerne. Zudem arbeiten wir mit mehreren Innenarchitekten zusammen, die je nach Wunsch des Käufers einen Teil oder die gesamte Einrichtung übernehmen.
  • Die Grundsteuer und die Müllabfuhr sind jährlich bzw. halbjährlich zu bezahlen. Ein Bankauftrag zu deren Zahlung erleichtert Ihnen die Abwicklung.
  • Alle Ausländer und Spanier, Resident oder Nicht-Resident, physische oder juristische Person, brauchen für die Abwicklung von Immobilien- oder Geldgeschäften in Spanien eine Ausländer- bzw. Steuernummer (N.I.E./N.I.F.), bei deren Beantragung wir Ihnen gerne behilflich sind.
  • Zudem sind alle nicht residenten Immobilienbesitzer verpflichtet, einen Residenten mit der steuerlichen Vertretung zu beauftragen. Diese Vertretung übernimmt im Normalfall der Rechtsanwalt.
  • Gerne bieten wir Ihnen jederzeit unsere Unterstützung bei etwaigen Fragen, Problemen oder Verständigungsschwierigkeiten an. Wir sprechen Deutsch, Schwyzerdütsch, Englisch, Französisch, Italienisch und natürlich Spanisch.
  • Wir sind auch nach Kaufabschluss für Sie da: Die Übernahmeformalitäten beanspruchen eine Intensivphase von ca. 1 Monat. Falls erwünscht übernehmen wir die in diesem Zusammenhang anfallenden Arbeiten ab dem Zeitpunkt der notariellen Übernahme.
  • Danach können Sie uns, falls dies Ihrem Wunsch entspricht, mit der Verwaltung beauftragen. Unsere bescheidenen Ansätze sorgen für zufriedene Käuferschaft und sind nicht gewinnorientiert.

Meteorologische Angaben (Durchschnittswerte der letzten 30 Jahre)


MonatTagestemperaturMeerwassertemp.Sonnenstd./TagSonnentage
Jänner1615.16.326
Februar1714.26.823
März1815.26.325
April2116.27.127
Mai2317.49.429
Juni2720.911.229
Juli2922.211.831
August2921.211.231
September2718.38.328
Oktober2317.87.227
November1914.4624
Dezember1714.25.826